Am 9. November jährt sich die Hinrichtung von Eva Kary oder „Eva Faschauerin“ wegen Giftmordes vom 9. November 1773 am Galgenbichl nördlich von Gmünd zum 250. Mal. Deshalb hier noch einmal ein kleiner Überblick über ihre Geschichte.
Eva Kary wurde beschuldigt ihren Mann in Malta im März 1770 mittels Arsenik vergiftet zu haben, woran dieser verstarb. Nach seinem Tod kamen Gerüchte auf, dass er nicht an einer natürlichen Ursache gestorben wäre. Das Landgericht Gmünd begann daraufhin mit einer Untersuchung, befragte die Hausleute und ließ den Leichnam exhumieren und obduzieren. Die Obduktion ergab eine Vergiftung mittels Arsenik oder ätzender Substanz (Arsenik ließ sich erst später mittels Marsh’scher Probe sicher nachweisen). Die Befragung der Hausleute ergab, dass Arsenik verbotenerweise im Haushalt vorhanden war. Eva Kary wurde daraufhin festgenommen und in Gmünd eingekerkert. Bei Kapitalverbrechen war der landesfürstliche Bannrichter zuständig, welcher erst 1772 seine Untersuchungen begann. Nachdem kein Geständnis von Eva Kary erfolgte, wurde sie gefoltert, was nach der Theresianischen Halsgerichtsordnung erlaubt war, von Kaiserin Maria Theresia aber bereits 1776 durch Erlass abgeschafft wurde. Unter der Folter erfolgte ein Geständnis, woraufhin sie wegen Vergiftung ihres Ehemannes schuldig gesprochen und zum Tode durch das Schwert verurteilt wurde.
Für einen genaueren Überblick und für weiterführende Literatur können Sie den Wikipedia-Artikel „Eva Faschaunerin“ lesen. Im Stadtarchiv befindet sich auch ein Digitalisat sowie eine Abschrift der Original-Gerichtsakten, die im Kärntner Landesarchiv aufbewahrt werden. Der auf der Geschichte basierende Roman „Eva Faschaunerin“, der in Eisentratten geborenen Autorin Maria Steurer, befindet sich in unserer Bibliothek.